Das Bildungspaket in NRW gilt für alle Familien, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen. Die Abrechnung der Leistungen ist einfach und unbürokratisch.
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt,
wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket
in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den
Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei
Fragen zur Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner.
Dort stellen Sie Ihren Antrag und von dort wird Ihnen
monatlich das Geld überwiesen.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag
erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig.
Die Kreise oder kreisfreien Städte
(erreichbar z. B. im Rathaus, im Bürgeramt
oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den
richtigen Ansprechpartner. Von Familien, die Wohngeld
oder den Kinderzuschlag beziehen, nimmt die
Familienkasse übergangsweise die Anträge entgegen.
Ich helfe Ihnen gerne bei der Antragstellung
Mit herzlichen Grüßen,
Eva-Maria Weiner